Informationen zur Verrechnung von physikalischen Therapien ohne Kuraufenthalt
Kostenerstattung durch in- und ausländischen Kassen ist möglich
Dazu benötigen Sie ein, gültiges Rezept vom Hausarzt. Für detaillierte Auskünfte informieren wir Sie gerne unter der Telefonnummer 0043 (0) 6432 6776 10
Informationen über die Verrechnung für einen Kuraufenthalt
Die Gasteiner Radon-Thermalkur ist von österreichischen
und deutschen Krankenkassen anerkannt. Mit vielen
davon bestehen Direktabrechnungsverträge.
Die Kostenübernahme bedarf der entsprechenden
Bewilligung (Kostenübernahmeschein) der Krankenkasse.
mit Kassen und Versicherungen in Österreich
Es besteht die Möglichkeit einer Kostenerstattung
durch österreichische Kassen nach Einreichung
der quittierten Rechnungen.
Weg zur ambulanten Kur:
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Besuch bei Ihrem Haus- oder Facharzt.
Empfehlenswert ist die Bestätigung eines
Facharztes, der die medizinische Notwendigkeit
der Behandlung bestätigen sollte. Der
Arzt muss bestätigen, dass die Kur aus
medizinischen Gründen dringend erforderlich
ist und explizit und deutlich erkennbar darauf
hinweisen
-
Der Haus- bzw. Facharzt erstellt mit Ihnen
einen Kurantrag. Der Wunsch der Radon-Thermalkur
wird am Antrag schriftlich vermerkt
-
Dieser Antrag wird vom Arzt an den jeweiligen Kostenträger weitergeleitet, der diesen bewilligen muss.
Ein adäquater Termin kann meist mit
der jeweiligen Unterkunft abgestimmt werden.
Für Detailfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Tel.Nr.:
06432 6776 10
Für die Verabreichung und Abrechnung der
Kurmittel werden folgende Unterlagen benötigt:
Für alle Therapien ist die chefärztliche
Bewilligung der zuständigen Landssetelle erforderlich.
Die chefärztliche Genehmigung kann über
unsere Therapiestation eingeholt werden.
Patienten, die einen Kurkostenzuschuss über
Antrag der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter
oder Angestellten erhalten, können die angebotenen
Kurmittel in unserem Haus in Anspruch nehmen und
mit der Versicherung weiterverrechnen.
mit Deutschen Ersatzassen und Kassenverbänden
Die Gasteiner Thermalkur ist nach wie vor beihilfefähig.
Das Therapiezentrum Nord hat derzeit mit folgenden
deutschen Versicherungsanstalten gültige Vereinbarungen
für eine Direktverrechnung von Kurmittelanwendungen.
Barmer Ersatzkasse
Deutsche Angestellten Krankenkasse
Gärtner Krankenkasse
Hamburg Münchner Ersatzkasse
Hanseatische Ersatzkasse
Kaufmännische Krankenkasse
Schwäbisch Gmündner Ersatzkasse
AOK – Landesverband Bayern
BKK – Landesverband Bayern
Landesverband der Innungskrankenassen in Bayern
Wichtig:
Die oben angeführten Kassen ersetzen die Kosten der genehmigten Kurmittel nur,
wenn der Kurantrag vor Kurbeginn bei der zuständigen Versicherungsanstalt
eingereicht und bewilligt wurde (abzüglich 10 % gesetzliche Eigenbeteiligung
+ € 10,-- Gebühr pro Verordnungsblatt)
Für die Verabreichung und Abrechnung der
Kurmittel werden folgende Unterlagen benötigt:
Kurarztkosten
Ärztliche Leistungen können nicht mit den Kassen direkt verrechnet
werden. Die Kosten der kurärztlichen Behandlung werden von Ihrer Kasse im
Allgemeinen bis zur Höhe der in Deutschland geltenden Kurarztpauschalen
bzw. Vertragsärzte erstattet.
Folgende Heilmittel im Therapiezentrum Nord
können direkt mit Ihrer Kasse verrechnet
werden:
* Radon Thermalwannenbad
* Radon-Thermalunterwassertherapie
* Heilgymnastik
* Massagen
(Teil-, Ganz-, Bindegewebs-, Fußreflexzonen-
und Lymphgefäßmassage)
* Naturfango Packungen
* Inhalation mit Medikament
* Für diese Kurmittel ist eine Kurverordnung
durch einen Gasteiner Arzt erforderlich
(Vorschreibung durch das Salzburger Heilvorkommen-
und Kurortegesetz)
Für alle anderen Kurmittel genügt die ärztliche
Verordnung des Hausarztes
Verrechnung mit anderen Kassen oder Versicherungsanstalten
Sollten Sie keiner der von uns genannten Krankenkasse
oder Versicherungsanstalt angehören, empfehlen
wir Ihnen, mit Ihrem Versicherungsträger Kontakt
aufzunehmen, da auch viele andere Kassen Zuschüsse
für die Gasteiner Thermalkur gewähren.
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